FRÜHJAHRSMARKT NEUSTADT ENTFÄLLT
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihrer Absage des diesjährigen Frühjahrsmarktes teilen wir Ihnen mit, dass der in diesem Zusammenhang geplante verkaufsoffene Sonntag nicht stattfinden kann.
Gemäß Art. 6 Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein entsprechender Anlass besteht und dieser die Sonntagsöffnung rechtfertigt. Da der Frühjahrsmarkt als maßgeblicher Anlass entfällt, ist die rechtliche Grundlage für die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags nicht mehr gegeben.
Wir bitten Sie daher, Ihre Partner sowie die betroffenen Geschäfte zeitnah über den Ausfall des verkaufsoffenen Sonntags zu informieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehrwesen
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